Bocholt (drk-press). 26 Auszubildende, 21 Frauen und fünf Männer, starteten jetzt erstmals beim Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann. Traditionell werden die Auszubildenden vom Vorgängerkurs herzlich in Empfang genommen.
Alle zusammen eint, wie Schulleiterin Bernett Pingel im DRK-Pressedienst berichtet, dass sie sich um Menschen unterschiedlicher Altersgruppen kümmern wollen, die meist im Alltagsleben nicht mehr alleine zurechtkämen: „Ihre Motivation ist durchgängig, die Dankbarkeit der zu Pflegenden zu spüren. Und dies, durch ihre spätere Arbeit mit den Menschen zurückgeben zu können.“ Die soziale Komponente stehe ganz klar im Vordergrund, besonders auch bei den Auszubildenden, die zuvor bereits in einer ganz anderen Berufsrichtung tätig waren.
Der neue Kurs wird nach dem Examen und dreijähriger anspruchsvoller Ausbildung in die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau und Pflegefachmann münden. Die Theorie (2100 Unterrichtsstunden) wird im Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken in Bocholt vermittelt, die praktische Ausbildung (mindestens 2500 Zeitstunden) erfolgt bei Kooperationspartnern in der Region. Pingel: „Der Beruf bietet große Zukunftschancen – und das in einer starken Gemeinschaft.“ Zum achten Mal ermöglicht das Rote Kreuz damit seit Gründung des Bildungsinstituts Menschen aus der Region, eine hochqualifizierte Pflegeausbildung zu beginnen.
Zum Hintergrund der generalistischen Pflegeausbildung:
Das Pflegeberufegesetz löste im Januar 2020 das zuvor geltende Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz ab. Es geht mit einer Neugestaltung der bisherigen Pflegeausbildung einher. Ziel ist es, die Ausbildungen zu modernisieren, attraktiver zu machen und so den Berufsbereich der Pflege aufzuwerten
Die neue, seit 2020 geltende generalistische Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen.
Damit hat sich auch die Berufsbezeichnung geändert: Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger – diese drei Ausbildungsberufe haben mit der Gesetzesänderung ausgedient: Der universelle Pflegeberuf führt die Bezeichnung Pflegefachfrau und Pflegefachmann.