Transparenz im Roten Kreuz im Kreis Borken

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Wir, das Rote Kreuz im Kreis Borken, nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns freiwillig, die nachstehend aufgeführten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen erfüllen wir nicht nur die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, sondern auch die Vorgaben der durch Transparency International ins Leben gerufenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

1. Organisationsform

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Borken e. V.
Röntgenstraße 6
46325 Borken

Amtsgericht Coesfeld, Vereinsregister-Nr. VR 3239
Gründungsjahr: 1949

Hauptamtlich Mitarbeitende
Beim Roten Kreuz im Kreis Borken sind 1.182 hauptamtlich Mitarbeitende beschäftigt. (Stand: 31.12.2023)

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
2.021 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Roten Kreuz im Kreis Borken in den Bereichen Nationale Hilfsgesellschaft und Wohlfahrtspflege. (Stand 31.12.2023)

Organigramm
Organisationsstruktur des Roten Kreuzes im Kreis Borken

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Unsere Gesellschaften

Stimmberechtigte Mitglieder
DRK-Ortsvereine im Kreis Borken
Präsidium
korporative Mitglieder (mit beratender Stimme)

Mitgliedschaften in Verbänden und Organisationen
Übersicht

4. Corporate Governance

Abgeleitet aus seinem Selbstverständnis, seiner Satzung und der Stellung als mittlere Verbandsinstanz sowie aufgrund der Verantwortung für öffentliche Mittel und Spenden entwickelte der DRK-Kreisverband Borken e. V. eine risiko- und berichtsorientierte Corporate Governance Struktur. Diese spiegelt sich in auf die Satzung aufbauenden Gremien sowie daraus entspringenden Ordnungen, Regelungen und Selbstverpflichtungen wider. 

Elementare Bestandteile dieses Systems sind:

  • eine Finanz- und Geschäftsordnung als Rahmen für die laufende Wirtschaftsführung und ein Internes Kontrollsystem
  • 4-Augen-Prinzip
  • eine laufende Wirtschafts- und Finanzplanung
  • ein quartalsweises Controlling und Reporting sowie Soll-Ist-Analysen und Berichte in den Gremien über den Fortgang der Geschäfte
  • eine kontinuierliches Risikomanagement in Bezug auf die eigenen Aktivitäten und die Aktivitäten der Tochtergesellschaften und Beteiligungen
  • Prüfungen durch externe Instanzen, wie Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften
  • ein Verhaltenskodex 

Das Corporate Governance System wird abgebildet in einem internen Kontrollsystem. Die Überprüfung der Wirksamkeit und der Einhaltung dieses System sind fester  Bestandteil von externen Überprüfungen durch interne und insbesondere externe Instanzen. 

Der DRK-Kreisverband Borken e.V. verfügt satzungsgemäß über institutionalisierte Gremien, die in entsprechender Regelmäßigkeit tagen und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Dabei gibt es eine klare Trennung von Leitung und Aufsicht, sodass Interessenskonflikte vermieden werden. Handlungsleitend bieten ein Verhaltenskodex sowie Geschäftsordnungen einen Rahmen für die einzelnen Gremienmitglieder und sichern gemeinsames Verständnis und Werte formal ab.

Zur Unterstützung der Aufsichtsorgane werden bei Bedarf Fortbildungen angeboten, die sie bei der Ausübung ihrer Pflichten unterstützen. Bei der Vergütung unserer Mitarbeitenden und Leitungskräfte wird der Status der Gemeinnützigkeit sowie die jeweilige Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt. Im DRK-Kreisverband Borken e. V. findet der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst VKA Anwendung.

5. Mittelherkunft und Mittelverwendung

Der Kreisverband selbst und seine Gliederungen erhalten Zuwendungen und Fördermittel für verschiedene Zwecke. Über die Verwendung der Mittel ist in Verwendungsnachweisen Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus lässt der Kreisverband entsprechend den jeweiligen Zuwendungsbestimmungen einzelne Verwendungsnachweise von einem Wirtschaftsprüfer prüfen oder leitet diese zur Prüfung an den DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e. V. weiter.

Unsere Arbeit ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Borken (Steuernummer 307/5937/0118) vom 09.08.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

Darüber hinaus berichten wir hier auf unserer Website, in Pressemitteilungen und in unserem Mitgliedermagazin KREUZ UND QUER news ausführlich über unsere Arbeit.

6. Einhaltung

Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.