Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Rechtsverstöße vertraulich melden

Hinweisgeberschutz Meldestelle

Tel. 02861 8029-202
hinweisgeberschutz(at)drkborken(dot)de

Uns, als DRK-Kreisverband Borken e. V. und seinen Gesellschaften, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang sehr wichtig. Korruption oder andere Rechtsverstöße werden hierbei nicht geduldet. 

Sollten Sie in Ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass seitens unseres Hauses gegen diese Grundsätze verstoßen wird, melden Sie uns diese Verstöße bitte umgehend. Unser Ziel ist es Rechtskonformität zu erhalten und bei Verstößen umgehend Abhilfe zu schaffen.

Wer kann Hinweisgeber sein?

Hinweisgebende können unsere Beschäftigten, sowie auch alle anderen Personen, die mit dem Roten Kreuz im Kreis Borken Kontakt haben, sein. 

Was ist ein Hinweis?

Hinweise können Meldungen sein, die Verstöße gegen interne ethischer Normen, wie z.B. die Rotkreuz-Grundsätze, betreffen oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien (beispielsweise zu Theme wie Datenschutz, Medizin- und Personensicherheit, Hygiene und Umweltschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Vermögensdelikte, Korruption, Interessenkonflikte, Manipulation von Geschäftsdokumenten, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, finanzielles Fehlverhalten).

Jeder Hinweis kann auch anonym an unsere Meldestelle gesendet werden. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren.

So können Sie einen Verstoß melden:

  • anonym über das untenstehende Formular
  • via E-Mail: hinweisgeberschutz(at)drkborken(dot)de
  • telefonisch unter Tel. 02861 8029-202
  • auf Wunsch ist ein persönliches Treffen mit der Vertrauensperson möglich.

Bitte formulieren Sie Ihren Hinweis so konkret wie möglich

Beachten Sie dabei folgende Fragen:

  • Wer? Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts
  • Wann? Wann war der Vorfall?
  • Wie? Wie hat sich der Vorfall ereignet? Wie oft ist der Vorfall passiert?
  • Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Ermittlungen

Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgebende oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Alle eingegangenen Meldungen werden vertraulich behandelt. Sollten Sie Ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben, senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Meldung eine Empfangsbestätigung und teilen Ihnen innerhalb von spätestens drei Monaten mit, was die Ermittlungen ergeben haben. Sollten Sie anonym eine Meldung über das Formular senden, gewährleisten wir, dass Ihre Meldung anonym behandelt wird. Bei anonymen Meldungen besteht keine Möglichkeit, über den Bearbeitungsstatus informiert zu werden.

Ich möchte anonym folgenden Verstoß melden: