· Pressemitteilung

Umfangreiches Leistungspaket: Rotes Kreuz bietet Pflegeberatung in Ahaus auch in russischer Sprache an

Ahaus (drk-press). Das Rote Kreuz im Kreis Borken ist starker Partner in Sachen Pflege mit einem großen, kompetenten Team. Für die Region Ahaus und Umgebung weitet das DRK das umfangreiche Leistungsangebot weiter aus: Die Pflegeberatung kann ab sofort auch in russischer Sprache erfolgen, heißt es in einer DRK-Mitteilung. 

Tatjana Stroh, stellvertretende Pflegedienstleitung Ahaus/Vreden, berät auch auf Russisch, entweder am Standort des Ambulanten Pflegedienstes in Ahaus an der Parallelstraße 12a oder beim Pflegebedürftigen zu Hause. Die Beratung erfolgt individuell und kostenlos. 

Überhaupt hat sich das Rote Kreuz im Kreis Borken auf die Fahnen geschrieben, „mit Herz und Verstand“ zu betreuen – gezielt und ganz genau auf den jeweiligen persönlichen Hilfebedarf. Auf Wunsch unterstützt das Rote Kreuz natürlich auch bei der Auswahl von Angeboten. Hierfür stellt die Pflegeberatung Infomaterial zur Verfügung, selbstverständlich kostenlos.

Darin eingeschlossen: vielfältige Informationen zu Fragen rund um Pflege und zu diversen Möglichkeiten hinsichtlich Versorgung, Unterstützung und Kombination.

Der Bereich Pflege umfasst einen fast unübersehbaren Fragenkatalog. Hier sind – in Kürze – einige aufgelistet mit Antworten, die das Rote Kreuz im Kreis Borken zusammengefasst hat: 

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zur Pflegeberatung an der Parallelstraße 12a in Ahaus aufnehmen, zum Beispiel auch zur Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI). Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber diese Hilfen aufgeführt (§14 Abs. 4 SGB XI):

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege);
  • Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme;
  • Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen);
  • hauswirtschaftlichen Versorgung.

Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Wofür zahlt die Pflegeversicherung und an welchen Kosten beteiligt sie sich?

Für Pflege und Unterstützung zu Hause. Dazu gehören zum Beispiel grundpflegerische Tätigkeiten. Nachfolgend eine Auswahl:

Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege); dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr.

Kurzzeitpflege.

Pflegehilfsmittel.

Umbaumaßnahmen in der Wohnung, so der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche.

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit, um Dinge rund um die Pflege zu organisieren oder Pflege zu erbringen.

Soziale Absicherung von Pflegepersonen wie gesetzliche Unfallversicherung,

Pflegekurse für Angehörige.

Ambulante Wohngemeinschaften: Sie ermöglichen es Pflegebedürftigen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

Stationäre Pflege: Ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist möglicherweise ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. 

Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

Kontakt und mehr Infos:

Tatjana Stroh, stellvertretende Pflegedienstleitung Standort Ahaus/Vreden

Ambulanter Pflegedienst des DRK im Kreis Borken

Parallelstraße 12a, 48683 Ahaus

Telefon 02561 9495

Mobil 01761 8029194

Telefax 02561 9496

E-Mail: t.stroh(at)drkborken(dot)de