Ambulante Pflege
Unterstützung und Begleitung von Menschen im Betreuten Wohnen.
Fahrdienste
Ausführung und Begleitung von Fahrten für Menschen mit Handicap.
Rettungsdienste
Begleitung von Einsatzfahrten.
Integrationsbetriebe
Unterstützung in Betrieben, die auch Menschen mit Handicap beschäftigen.
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Unterstützung von Kindern beim Forschen und Entdecken in Kindertagesstätten sowie Begleitung von Jugendlichen im Alltag.
Freizeitaktivitäten
Begleitung von Menschen mit und ohne Handicap bei ihren Freizeitaktivitäten.
Schulbegleitung
Begleitung von Kindern und Jugendlichen während des Unterrichts, Klassenfahrten und diversen Schulaktivitäten.
Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die Freiwilligendienste des DRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf der Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.
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