Die Kosten für eine Förderung in der Autismusambulanz werden im Rahmen der Eingliederungshilfe von den örtlichen oder überörtlichen Trägern der Jugend- oder Sozialhilfe übernommen. Voraussetzung ist in der Regel eine gesicherte Autismus-Spektrum-Diagnose. Durch die Inanspruchnahme unserer Angebote entstehen Ihnen daher keine Kosten.
Grundlagen hierfür sind: