Für die Begleitung und Unterstützung von Teilnehmenden mit einem Handicap berechnen wir neben dem Teilnehmendenbeitrag sogenannte Betreuungsstunden. Diese können über die Entlastungsleistungen oder gegebenenfalls stundenweise über die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sollten diese (noch) nicht bewilligt sein, wenden Sie sich gerne für eine Beratung an das Team des Familienunterstützenden Dienstes (FuD). Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Selbstverständlich können diese Leistungen auch über die Eingliederungshilfe oder privat abgerechnet werden.
Fahrtkosten für das Abholen der Teilnehmenden zu Gruppen- oder Ferienaktionen werden mit einem Satz von 30 Cent/Kilometer berechnet. Beim Mitfahren mehrerer Teilnehmender wird der Preis anteilig berechnet. Dieser Betrag wird privat in Rechnung gestellt, er kann nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Zuzüglich fallen Betreuungsleistungen an, anteilig berechnet nach Anzahl der mitfahrenden Teilnehmenden. Ausnahmen bilden ausgeschriebene Abfahrtsorte zu Ausflügen oder Freizeiten.