Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Der ambulante Pflegedienst des Roten Kreuzes im Kreis Borken sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist. Es ist grundsätzlich möglich, die Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Wer also Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in vollem Umfang benötigt, kann sich bis zu 806 € auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen und umgekehrt, insgesamt maximal jedoch 2.418 €. Der Anspruch gilt für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. Wir bieten Ihnen die Betreuung und die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.