In der Verlässlichen Halbtagsschule (VHTS) erfolgt die Betreuung an Unterrichtstagen in der Zeit von 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Das Betreuungsangebot kann von den Erziehungsberechtigten individuell in Anspruch genommen werden. Es ist kein Vollmodus von fünf Tagen verpflichtend.
In den Ferien und an den Tagen an denen keine Beschulung erfolgt (bewegliche Ferientage, Brückentage, ganztägige Lehrerkonferenzen), findet die Betreuung von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Hier entsteht allerdings die volle Beitragspflicht, unabhängig davon, an wie vielen Tagen die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen wird.