Durch das in Krafttreten des neuen Zuwanderungsgesetz 2005 werden staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei die Integrationskurse. Als Bildungsträger bietet das Rote Kreuz im Kreis Borken im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits seit dem Jahr 2005 Integrationskurse an.
Ziel des Integrationskurses ist, dass alle Teilnehmer das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen und einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands bekommen.
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Nach insgesamt 700 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten) endet er mit zwei zertifizierten Prüfungen, die aufenthaltsrechtliche Relevanz haben: Einem skalierten Sprachtest sowie dem Test "Leben in Deutschland".
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtsstunden, in Spezialkursen kann er auch mehr oder weniger Stunden umfassen. Zum Spracherwerb werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt. So werden die Teilnehmenden dabei unterstützt, sich sprachlich im Alltag zu orientieren und zurecht zu kommen.
Die Teilnehmenden lernen außerdem auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Dieser findet Anschluss an den Sprachkurs statt. Er umfasst 100 Unterrichtsstunden. Im Orientierungskurs lernen die Teilnehmenden die deutsche Kultur, Geschichte und Rechtsordnung kennen. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die deutsche Wertekultur wie beispielsweise Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Für Bürger aus Nicht-EU-Staaten ist der Integrationskurs verpflichtend, Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten können freiwillig teilnehmen, um ihre Deutschkenntnisse zu verbessern.
Für Personen, die Leistungen gemäß SGB II bzw. SGB XII beziehen, ist der Kurs kostenfrei. Die Kosten werden vom BAMF getragen. Wenn Sie nicht zu dieser Personengruppe gehören wenden Sie sich bitte an uns.
Die Anmeldung muss persönlich unter Vorlage des Passes oder Ausweises in unserer Sprachkursberatung erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit: