Menschen, die Opfer einer Gewalttat wurden, leiden danach häufig an den seelischen Folgen wie zum Beispiel einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Nicht selten ist das mit einer (vorübergehenden) Erwerbsunfähigkeit und den entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Die Betroffenen benötigen fachkundige Hilfe, sich im Berufsleben wieder zurechtzufinden.
Auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) bieten die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) traumatisierten Menschen individuelle Beratung und Begleitung an. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen den Weg in die bisherige Berufstätigkeit zu gestalten oder einen geeigneten Arbeitsplatz auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Auch Maßnahmen zur Umschulung oder Aus- und Weiterbildung können eine individuelle Lösung sein.
Bei der psychosozialen Begleitung von Gewaltopfern geht es auch darum, die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen zur Selbsthilfe zu stärken. Die speziell geschulten Fachkräfte des IFD vermitteln ihnen die Fähigkeit, den Schritt zurück ins Erwerbsleben zu gestalten und darüber Teilhabe am Arbeitsleben zu erleben.
Beauftragung nach dem Opferentschädigungsgesetz für den Kreis Borken und den Kreis Coesfeld
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Beauftragung nach dem Opferentschädigungsgesetz für den Kreis Borken und den Kreis Coesfeld
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