Die ambulante Jugendhilfe des Roten Kreuzes im Kreis Borken bietet aufsuchende Hilfen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung an. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bietet das SGB VIII. Die ambulante Jugendhilfe des Roten Kreuzes im Kreis Borken ist auch in der Schnittstelle Jugendhilfe und Behindertenhilfe aktiv.
Ergänzt werden die Angebote von verschiedenen Projekten, wie beispielsweise GeschwisterTreff für Geschwister von Kindern mit Behinderungen.
Die ambulante Jugendhilfe bietet Unterstützung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung an. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bietet das SGB VIII. Unser Angebot enthält folgende Leistungen:
Neben diesen Regelangeboten arbeitet unsere ambulante Jugendhilfe vor allem in der Schnittstelle von Jugendhilfe und Behindertenhilfe. So betreuen wir Familien, in denen ein Familienmitglied eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat.
Aufgrund dieser Schnittstelle arbeitet die ambulante und aufsuchende Jugendhilfe eng mit verschiedenen Kooperationspartnern, wie beispielsweise Autismusambulanz, Kliniken, Therapeuten und Gemeindepsychiatrien zusammen.
Unser Ziel ist es, mit den Familien gemeinsam neue Wege und alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.