Im Kreis Borken gibt es über 14.000 Menschen, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde. Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Dieser Entlastungsbetrag kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Eine Möglichkeit ist, diesen Entlastungsbetrag für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche tätige Nachbarn, Freunde oder Bekannte zu nutzen, die diese Unterstützung durchführen. Sie müssen lediglich die Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe erwerben.
Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unterstützen stundenweise pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag. Sie können
Wer als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer tätig werden möchte, wird von den Pflegekassen unterstützt. Es muss im Regelfall die Teilnahme an einem Pflegekurs nachgewiesen werden.
Folgende Auslagen während der Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbaarschaftsheler können erstattet werden:
Die Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe wird in Zusammenarbeit mit dem Kreis Borken angeboten.