In einem Wohngebiet in unmittelbarer Nähe zum Zentrum der Gemeinde Südlohn wurde 2008 im Südwall 39, die ambulante Wohngemeinschaft "Haus Georg" nach ökologischen Gesichtspunkten erbaut und bietet 11 Wohneinheiten für pflegebedürftige, demenziell veränderte Menschen. Durch die Wohnortnähe haben die Bewohner die Möglichkeit am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das Haus besticht durch seine übersichtliche Anordnung von Wohneinheiten (Wohn-Schlafraum mit barrierefreiem Sanitärbereich). Der barrierefreie Garten im Außenbereich bietet zu jeder Jahreszeit eine Fülle von Möglichkeiten für die Bewohner. Die zentralen Gemeinschaftsflächen mit dem hellen Wintergarten und der daran angrenzenden Wohnküche geben die Möglichkeit des familiären Erlebens innerhalb der selbst organisierten Wohngemeinschaft.
Das Essen wird vor Ort zubereitet, der Tagesablauf strukturiert und eine Einladung zum Mitmachen wird durch die Alltagsbegleiter gefördert.
Das Leben im Haus Georg ist geprägt von Vertrauen, Wertschätzung und Offenheit und wird von drei Säulen getragen:
Das Konzept der Wohngemeinschaft Haus Georg ist, dass Angehörige, wie zu Hause die Möglichkeit haben ihre Familienangehörigen weiter aktiv zu begleiten. Dies geschieht in einem individuellem Umfeld, wobei neben dem selbst zu gestaltenden Zimmer und Gemeinschaftsräumen auch das Gemeinschaftsleben eine wesentliche Rolle spielt.
Die Bewohner werden individuell durch unsere Mitarbeiter fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege unterstützt. Sie erfahren im Haus Georg eine professionelle Rund-um-die-Uhr Betreuung. Je nach Bedarf können die Mieter ambulante Leistungen in den Bereichen Pflege, Behandlung und Hauswirtschaft in Anspruch nehmen. In der Nacht ist eine Nachtbereitschaft für die Bedürfnisse der Bewohner vor Ort. Auch die letzte Lebensphase des Bewohners wird im Haus begleitet. Der Personenkreis umfasst Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-5.
Der Betrag der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € dient der Erstattung von Aufwendungen bei der Inanspruchnahme von zusätzlichen Betreuungsleistungen bei ambulanten Pflegediensten, beispielsweise die Teilnahme an Betreuungsgruppen für Demenzkranke, der Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeitern zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch Pflegedienste.